Radbörse 2019

Bedingungen

für Verkäufer und Käufer der Radbörse

 

Ein Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Verkäufer und Käufer zu Stande. Der RV06 tritt nur als Vermittler zwischen beiden Parteien auf.

 

Eine kostenlose Beratung durch Helfer vom RV06 können Anbieter und Kaufinteressenten jederzeit in Anspruch nehmen. Diese erfolgt jedoch ohne Gewähr.

 

Der Verkauf von Waren erfolgt zu Festpreisen und ist nicht verhandelbar.

 

Der Anbieter bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Verkaufsformular, dass er rechtmäßiger Eigentümer des Artikels ist.

 

Verlangt der Käufer die Personalien und Angaben des Verkäufers, so ist der RV06 berechtigt diese mitzuteilen.

 

Verkaufserlöse bzw. nicht verkaufte Artikel sind am Ort und Tage der Radbörse bis spätestens 18:00 Uhr abzuholen.

Die Auszahlung, des um die Vermittlungsgebühr verminderten Erlöses, erfolgt nur gegen Vorlage des ausgehändigten Beleges.

Eine Überweisung des Erlöses ist nicht möglich.

 

Nicht abgeholte Artikel und Erlöse werden kostenpflichtig entsorgt bzw. gehen in das Eigentum des Vereins über.

 

Für seine Dienstleistungen erhebt der Verein von den Anbietern eine Annahmegebühr in Höhe von 2,- € / Artikel und eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 10 % der Erlöse (aufgerundet auf 50 Cent).

Beispiel:

Verkaufspreis 24,- € --> 10% Vermittlungsgebühr = 2,40- €, aufgerundet 2,50- €.

 

Zur besonderen Beachtung:

Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, Unfälle oder Diebstahl vor, während und nach der Veranstaltung. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für die Tätigkeit von Helfern des Vereins.

 

 

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